Zur Forderungsdurchsetzung steht in Deutschland (und auch anderen Ländern) das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren zur Verfügung. Dieses dient im Idealfall der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens, weil es formalisiert ist und lediglich eine Prüfung der angegebenen Daten auf Schlüssigkeit, aber keine Prüfung der Sache stattfindet.
